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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Letzte Aktualisierung: 14. Januar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die von 5S Industrial Flooring LTD („das Unternehmen“, „wir“, „uns“) für den Kunden („der Kunde“, „Sie“) erbrachten Dienstleistungen. Mit der Anforderung eines Angebots oder der Beauftragung unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

1. Angebote und Buchung
Alle Angebote sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig. Das Angebot basiert auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Wir behalten uns das Recht vor, den Preis anzupassen, falls die Gegebenheiten vor Ort bei einer Besichtigung wesentlich abweichen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und die gegebenenfalls erforderliche Anzahlung geleistet hat.

2. Pflichten des Auftraggebers (Baustellenvorbereitung)
Der Auftraggeber ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, für Folgendes verantwortlich: Der Bereich muss frei von Maschinen, Bauschutt und anderen Handwerkern sein. Die Baustelle muss sicher zugänglich sein und über 110-V- oder 240-V-Strom- und Wasseranschluss verfügen. Der Untergrund (bei neuem Beton) muss ausreichend ausgehärtet und frei von aufsteigender Feuchtigkeit oder baulichen Mängeln sein. 5S Industrial Flooring LTD haftet nicht für Verzögerungen, die durch unzureichende Baustellenvorbereitung seitens des Auftraggebers verursacht werden.

3. Zahlungen und Einzahlungen
Anzahlungen: Zur Sicherung einer Buchung und zur Bestellung von Materialien kann eine Anzahlung (in der Regel 25-50%) erforderlich sein.
Schlusszahlung: Der Restbetrag ist innerhalb von [z. B. 7 oder 14] Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten fällig. Zahlungsverzug: Wir behalten uns das Recht vor, auf überfällige Rechnungen Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Bank von England zu erheben.

4. Variationen und Zusatzarbeiten
Jegliche Änderungen des ursprünglichen Leistungsumfangs, die vom Auftraggeber nach Projektbeginn gewünscht werden, werden als „Abänderung“ behandelt. Diese werden zusätzlich berechnet und können den Fertigstellungstermin beeinflussen.

5. Gewährleistung und Haftung Ausführung: Wir gewähren eine Gewährleistung auf unsere Ausführung für einen Zeitraum von [z. B. 12 Monaten], sofern der Boden gemäß unseren Richtlinien gepflegt wird. Untergrundschäden: Wir haften nicht für Bodenschäden, die durch bauliche Bewegungen, hydrostatischen Druck (aufsteigende Feuchtigkeit) oder darunterliegende Betonmängel verursacht werden, die bei der Erstbegutachtung nicht sichtbar waren. Rutschfestigkeit: Obwohl wir rutschfeste Beschichtungen anbieten, hängt die dauerhafte Sicherheit des Bodens von der ordnungsgemäßen Reinigung und der Beseitigung von Verschmutzungen durch den Kunden ab.

6. Stornierungen
Bei Stornierungen, die weniger als [z. B. 48-72] Stunden vor dem geplanten Starttermin erfolgen, kann es zum Verlust der Anzahlung oder zur Zahlung einer Mobilisierungsgebühr zur Deckung der verlorenen Arbeits- und Materialkosten kommen.

7. Geistiges Eigentum
Wir behalten uns das Recht vor, Fotos der Arbeiten (vorher, während und nachher) für Marketingzwecke auf 5sindustrialflooring.co.uk und in sozialen Medien zu verwenden, es sei denn, der Kunde wünscht aus Datenschutzgründen ausdrücklich etwas anderes.

8. Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht von England und Wales. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die englischen Gerichte zuständig.
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